Verkehrswert vs. Steuerwert bei Immobilienerbschaft: Unterschiede, Konsequenzen und Gestaltungsansätze

Geschätze Lesezeit 2-4 Minuten

Verkehrswert vs. Steuerwert bei Immobilienerbschaft: Unterschiede, Konsequenzen und Gestaltungsansätze

Geschätze Lesezeit 2-4 Minuten

Die Unterscheidung zwischen Verkehrswert und Steuerwert spielt bei der Immobilienerbschaft eine zentrale Rolle. Während der Verkehrswert den am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie widerspiegelt, bildet der Steuerwert die Grundlage für die Ermittlung der Erbschaftsteuer. Beide Werte folgen unterschiedlichen Bewertungslogiken und haben entscheidenden Einfluss auf die steuerliche Belastung. Für vermögende Erben, Unternehmer und Familien ist es daher essenziell, diese Unterschiede zu verstehen und gezielt für eine steueroptimierte Nachfolgeplanung zu nutzen. Neo Capital berät Mandanten umfassend in diesem sensiblen Bereich und entwickelt gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern und Notaren individuelle Strategien, um Vermögen zu sichern und steuerliche Belastungen zu minimieren.

Image

Der Verkehrswert einer Immobilie wird üblicherweise durch Gutachten, Marktanalysen oder Vergleichswertverfahren ermittelt. Er dient als Orientierung für Ankauf, Verkauf oder Finanzierungsentscheidungen und reflektiert Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt. Demgegenüber steht der Steuerwert, der nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) berechnet wird. Er kann je nach Bewertungsmethode (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren) erheblich vom Verkehrswert abweichen. Insbesondere bei vermieteten Wohnimmobilien ergeben sich häufig Abschläge, die zu einem deutlich niedrigeren Steuerwert führen und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer reduzieren.

Hier erfahren Sie mehr

Das Bewertungsgesetz legt fest, wie der Steuerwert von Immobilien zu ermitteln ist. Bei selbstgenutzten Objekten wird in der Regel das Vergleichswertverfahren angewandt, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren. Letzteres führt aufgrund der Kapitalisierung der nachhaltig erzielbaren Erträge oft zu einem Steuerwert, der unterhalb des aktuellen Verkehrswerts liegt. Bei Gewerbeimmobilien kommt hingegen das Sachwertverfahren zum Tragen, das den Wert aus Herstellungskosten und Bodenwert ableitet. Neo Capital analysiert für Mandanten detailliert, welche Bewertungsmethode im konkreten Fall anzuwenden ist, und identifiziert Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu optimieren.

Besondere Relevanz haben die steuerlichen Abschläge, die das Erbschaftsteuerrecht vorsieht. So können beispielsweise für vermietete Wohnimmobilien 10 Prozent Bewertungsabschlag in Anspruch genommen werden. Bei betrieblich genutzten Immobilien kommen weitere Privilegierungen in Betracht, etwa im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Neo Capital arbeitet hier eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um die vorhandenen steuerlichen Hebel konsequent zu nutzen und für die Erben eine möglichst geringe Steuerbelastung zu erzielen.

Til Palkoska
Til PalkoskaAdvisort_palkoska@neo-capital.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 - 20.00 Uhr

Folge uns

OFFICE

Neo Capital GmbH
Stresemannstraße 48
10963 Berlin

t. +49 30 91733522
m. info@neo-capital.de