Wer mit vermieteten Immobilien seine Steuern senken und anfallende Kosten steuerlich absetzen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Immobilienarten. Während klassische Mehrfamilienhäuser häufig einem Sanierungsaufwand oder zumindest der erhöhten Instandhaltung unterliegen, zählen Neubau Immobilien sowie Wohnungen mit Erstbezug zu den Risiko ärmsten und tendenziell planungsicheren Anlageklassen. Grund hierfür ist, dass in den kommenden 20 Jahren nahezu keine Sanierung oder Instandhaltung ansteht und sämtliche Ansprüche des Gesetzgebers beim Neubau eingehalten wurden. Darüber hinaus ist die Neuvermietung vor allem in angespannten Mietmärkten beliebter Metropolen nur bei Neubauten und kernsanierten Bestandsobjekten nicht an den ortsüblichen Mietspiegel gebunden. Alle anderen Immobilienklassen müssen sich entweder an die häufig niedrigen Mietniveaus halten oder mit harten rechtlichen Konsequenzen rechnen, welche sogar mehrere Jahre rückwirkend zu Strafzahlungen führen können. Zudem sind qualitative Neubauten häufig energetisch bestens ausgestattet. Dies ist für Vermieter zunehmend wichtig - denn: Bei Mietwohnungen werden die Kosten für den CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist der Anteil, den die Vermieter übernehmen müssen. Die Bilanz - knapp 36 Prozent der Wohnimmobilien in Deutschland haben eine Energieeffizienzklasse schlechter als E. Somit werden in den nächsten Jahren hohe Kosten für die energetische Sanierung auf viele Eigentümer zukommen. Doch es wird für Vermieter energetisch schlecht aufgestellter Wohnungen noch härter. Der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) mit fossilen Energien wird nach der Einigung der Bundesregierung zum Haushalt für das kommende Jahr stärker angehoben als zunächst geplant: Von jetzt 30 Euro pro Tonne CO2 auf 45 Euro ab dem 1.1.2024 statt nur 40 Euro – und 2025 dann auf 55 Euro.
Während Pflegeimmobilien und Denkmalimmobilien zahlreichen steuerlichen Ungewissheiten und Herausforderungen unterliegen, müssen sich Anleger bei Neubau Immobilien keine Sorgen über die Nutzungsdauer sowie eventuelle Unklarheiten gegenüber dem Finanzamt machen. Vielmehr senkt der Steuerpflichtige mit der Abschreibung seiner Kapitalanlage seine Steuerlast und tilgt seinen Investitionskredit durch die erzielten Mieteinnahmen. Diese Aspekte setzen den Grundstein für die langfristige Vermögensbildung und eine nachhaltige Steuerersparnis, welche besonders im Grenzsteuersatz ab 66.761 Euro zvE besonders attraktiv ist. Das freigewordene Kapital sowie eventuelle Erstattungen können bereits nach kurzer Zeit für den Kauf weiterer Immobilien verwendet werden, was die persönliche Vermögensbildung vorantreibt und die Liquidität steigert. Mit der Begleitung eines geeigneten Tools oder Steuerberaters kann diese Ersparnis bereits unterjährig als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.