Fünftelregelung Abfindung: so können Einkünfte aus Abfindungen versteuert werden

Geschätze Lesezeit 4-6 Minuten

Fünftelregelung Abfindung: so können Einkünfte aus Abfindungen versteuert werden

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Wer durch seinen Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen eine Abfindung erhält, muss diese steuerlich berücksichtigen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten des Gesetzgebers zu, wobei die Fünftelregelung neben der Regelbesteuerung am bekanntesten ist. Wir stellen Ihnen dieses steuerliche Instrument für Ihre Einkünfte vor und erklären Ihnen, welche Alternativen es im Fall einer Abfindung für Sie als Arbeitnehmer gibt. Dabei ersetzt unser Einblick in die Welt der steuerlichen Gestaltung zu keinem Zeitpunkt eine Steuerberatung.
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Die Neo Capital GmbH unterstützt Arbeitnehmer mit einer Abfindung bei der steueroptimierten Anlage dieser Einkünfte. Hierzu setzen wir als unabhängige Berater unter anderem auf IAB-Investitionen, um die Steuerlast unserer Kunden langfristig in Privatvermögen zu überführen. Unsere Beratung ist individuell auf die Bedürfnisse und Situation unserer Kunden abgestimmt, was eine maximale Steuerersparnis im Vergleich zur Fünftelregelung Ihrer Abfindung verspricht. Lassen Sie sich zu unseren IAB-Investitionen vor Steuern unabhängig beraten und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung auf diesem Fachgebiet.
Berechnungstabelle Fuenftelregelung

Hier erfahren Sie mehr

Mit der Fünftelregelung die Steuern Ihrer Abfindung errechnen
Abfindungen unterliegen seit 2006 in voller Höhe der Einkommensteuer, was zu einer höheren Steuerlast für Arbeitnehmer führt. Durch die Steuerprogression zeigt sich das besonders beim Betrag der Abfindung, welcher auf die normalen Einkünfte hinzugerechnet wird. Um diesen Effekt abzuschwächen hat der Gesetzgeber mit der Fünftelregelung ein neues steuerliches Instrument geschaffen, dessen Berechnung stets gleich abläuft:

Ein Fünftel der Abfindung wird zum regulär zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die hierauf anfallende Einkommensteuer wird zur Steuerlast ohne Abfindung ins Verhältnis gesetzt, woraus sich eine Differenz ergibt. Das Fünffache dieser Differenz wird daraufhin als Einkommensteuer für die Abfindung festgesetzt.
Schließt man vorerst ein Investment der Abfindung aus, lohnt sich die Fünftelregelung besonders für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und hoher Abfindung. Die Differenz zu den regulären Einkünften ist hier am höchsten und die Last der Steuern sinkt im Verhältnis am stärksten. Für viele Arbeitgeber bietet sich ein Investment der Abfindung in Höhe des Bruttobetrags jedoch eher an. Sozialversicherungsrechtlich gelten Entlassungsabfindungen nicht als Arbeitsentgelt und sind daher ohne betragsmäßige Grenzen beitragsfrei.

FAQ: Solar Investment

Kann meine bereits ausgeschüttete Abfindung immer noch steueroptimiert angelegt werden?
Ja, sollten Sie Ihre Abfindung bereits erhalten haben, können wir immer noch an Ihrem Konzept für ein IAB-Investment arbeiten. Wesentliche Faktoren und Fragen zu Ihrer Einkommensteuer klären wir in einem gemeinsamen Gespräch. Nehmen Sie sich am besten die Zeit, um sämtliche Fragen zur Abfindung sowie die Alternativen zur Fünftelregelung mit uns zu besprechen.
Daniel Sytek
Daniel SytekAdvisor | B.Sc. Wirtschaftsingenieurd_sytek@neo-capital.de

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