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Fünftelregelung-Rechner 2026: Steuer auf Ihre Abfindung

Wie viel Steuer fällt auf Ihre Abfindung an – und wie viel spart die Fünftelregelung? Geben Sie Abfindung und übriges Einkommen ein. Der Rechner vergleicht sofort beide Varianten und auf Wunsch die Auszahlung im Folgejahr.

Veranlagung

Ihre Ersparnis durch die Fünftelregelung

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Steuer ohne Fünftelregelung–
Steuer mit Fünftelregelung–
Netto-Abfindung (mit Fünftelregelung)
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Steuerquote auf die Abfindung
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Einkommensteuer + Soli (+ ggf. Kirchensteuer), die zusätzlich durch die Abfindung entstehen. Vereinfachte Berechnung zur Orientierung – keine Steuerberatung.

So rechnet die Fünftelregelung – mit Ihren Zahlen

  1. Steuer auf das übrige Einkommen: –
  2. Steuer auf das übrige Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung (–): –
  3. Differenz: –
  4. Steuer auf die Abfindung = Differenz × 5: –

Die Einkommensteuer in diesen Schritten ist ohne Soli und Kirchensteuer angegeben. Grundlage ist § 34 Abs. 1 EStG in Verbindung mit dem Tarif nach § 32a EStG.

Was der Rechner zeigt

  • Niedriges übriges Einkommen = großer Vorteil. Je weniger Sie im Auszahlungsjahr sonst verdienen, desto stärker wirkt die Fünftelregelung.
  • Im Spitzensteuersatz bringt sie nichts. Liegt das übrige Einkommen schon im 42-%-Bereich, ist die Ersparnis null.
  • Das Auszahlungsjahr ist der stärkste Hebel. Eine Fälligkeit im Folgejahr muss aber vor der Auszahlung vertraglich vereinbart werden.
  • Seit 2025 gibt es das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Der Arbeitgeber zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab.

Wie Sie die Steuer zusätzlich über die Altersvorsorge senken und das Kapital anschließend sinnvoll anlegen, lesen Sie in den Leitfäden Abfindung investieren und Abfindung in die Altersvorsorge einzahlen.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als käme nur ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem übrigen Einkommen hinzu. Die Differenz zur Steuer ohne Abfindung wird verfünffacht. So wird die Abfindung rechnerisch über fünf Jahre verteilt und die Progression gemildert.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?

Wenn Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr bereits im Bereich des 42-%-Spitzensteuersatzes liegt (2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen bei Einzelveranlagung). Dann ist der Vorteil null.

Berücksichtigt mein Arbeitgeber die Fünftelregelung?

Nein, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Der Arbeitgeber behält die volle Lohnsteuer ein; die Ermäßigung erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung.

Welches Einkommen muss ich eintragen?

Ihr zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr ohne die Abfindung – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Eine gute Orientierung ist der Wert aus Ihrem letzten Steuerbescheid, angepasst an die Monate, in denen Sie im Auszahlungsjahr noch Gehalt beziehen.

Wie genau ist der Rechner?

Er rechnet exakt mit dem gesetzlichen Tarif (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag und Fünftelregelung. Nicht berücksichtigt sind u. a. der Progressionsvorbehalt (z. B. durch Arbeitslosengeld), Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer sowie die Kirchensteuer-Kappung. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.