Photovoltaik · 2 Min Lesezeit

Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik

Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik

Eine Abfindung oder sonstige Form von außerordentlichem Einkommen trifft Arbeitnehmer meist zum Ende einer Beschäftigung im Unternehmen. Was auf den ersten Blick nach einer Herausforderung für die eigene Steuerbelastung klingt, kann zu einer der größten Steuerersparnisse der beruflichen Laufbahn werden. Wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) durch clevere Anlagestrategien Ihre Steuerlast um ein Vielfaches senken, erfahren Sie in diesem Artikel – und was Photovoltaikanlagen für Anleger mit einer Abfindung so attraktiv macht.

Als unabhängiges Finanzberatungsunternehmen begleiten wir unsere Kunden dabei, die Steuerlast durch Investitionen in nachhaltige Anlagegüter zu verringern – in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Experten. Sichern Sie sich einen unverbindlichen Beratungstermin und erfahren Sie alles, was Sie für Ihre individuelle Situation zum Thema IAB-Investment wissen müssen.

Die Anschaffung von PV-Anlagen für Arbeitnehmer

Mit der Ausschüttung einer Abfindung eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten für eine Investition – viele davon erst nach Versteuerung des Überschusses. Ohne hinreichende Planung bleiben von beispielsweise 300.000 € nach Steuern nur rund 160.000 € für private Investitionen übrig. Anders als bei abschreibungspflichtigen Immobilien oder den meisten Fonds qualifizieren sich Photovoltaikanlagen als Investitionsabzugsbetrag (IAB): Die Anschaffung wird gemeinsam mit den außerordentlichen Einkünften in derselben Steuererklärung berücksichtigt, wodurch das zu versteuernde Einkommen am Jahresende massiv sinkt – in den meisten Fällen auf einen neutralen Wert. So steht bei der Anschaffung IAB-qualifizierter Wirtschaftsgüter der volle Betrag der Abfindung für das Investment zur Verfügung, während die PV-Anlage über die Investition hinaus fortlaufend Erträge durch Stromerzeugung liefert.

Profitieren Sie von steueroptimierten Abfindungen: PV-Anlagen als Investment

Im Gegensatz zur Fünftelregelung bieten PV-Anlagen die Möglichkeit, vom Effekt des Investitionsabzugsbetrags (IAB) zu profitieren, während sie über Jahrzehnte eine planbare „Sonnenrente" aus dem erzeugten Strom liefern – mit rund 7 % Rendite, staatlich garantiert und subventioniert über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Zwar erwartet Sie im Fall hoher Einnahmen eine Sonderabschreibung der Photovoltaikanlage, doch die Gewinne über die Abschreibungsdauer hinweg sind nicht zu vernachlässigen: Einmal steuerlich geltend gemacht, erwirtschaftet die PV-Anlage beim Übergang der ehemaligen Steuerlast in Privatvermögen monatliche Einnahmen.

Neo Capital GmbH: Ihr Partner auf dem Weg zur PV-Anlage

Die richtige Anlage erhaltener Einmalzahlungen wirft für viele Arbeitnehmer Fragen auf. Damit Sie bei Ihrem Investitionsvorgehen optimal beraten sind, stehen Ihnen unsere Experten von der Planung bis zur Nachbereitung zur Seite – täglich mit dem Steuersparmodell der klassischen PV-Anlage als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Sie möchten sich zu Ihrer individuellen Situation beraten lassen? Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten an, um gemeinsam zu prüfen, ob und wie sich die Steueroptimierung durch einen IAB rechnen kann.

Häufige Fragen

Ich habe meine Abfindung bereits erhalten: kann ich meine Steuern trotzdem noch optimieren?

Ja, unsere Kunden stehen an verschiedenen Stellen auf dem Weg zum eigenen PV-Investment. Es kommt nicht zwingend darauf an, ob Sie auf Ihre anstehende Abfindung blicken oder diese bereits erhalten haben. Welche Faktoren neben der Einkommensteuererklärung noch entscheidend sind, erklären wir gerne in einem Beratungsgespräch.

Weshalb sind PV-Anlagen eine gute Investition?

Neben nachhaltiger Energiegewinnung und der Sonnenrente werden Photovoltaikanlagen über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich begünstigt: Die Kosten für Anschaffung und Inbetriebnahme können im selben Jahr hoher Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber garantiert über 20 Jahre die Rendite auf Grundlage des EEG, was Planbarkeit schafft. Eine 200-kWp-Anlage mit einem spezifischen Ertrag von 900 kWh/kWp produziert rund 180.000 kWh/a, was einer CO₂-Ersparnis von etwa 104,86 Tonnen pro Jahr entspricht – rechnerisch der Strombedarf von rund 54 Drei-Personen-Haushalten.

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