Steuern · 3 Min Lesezeit

Fünftelregelung Abfindung: so können Einkünfte aus Abfindungen versteuert werden

Fünftelregelung Abfindung: so können Einkünfte aus Abfindungen versteuert werden

Wer durch seinen Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen eine Abfindung erhält, muss diese steuerlich berücksichtigen. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten des Gesetzgebers zu, wobei die Fünftelregelung neben der Regelbesteuerung am bekanntesten ist. Wir stellen Ihnen dieses steuerliche Instrument für Ihre Einkünfte vor und erklären Ihnen, welche Alternativen es im Fall einer Abfindung für Sie als Arbeitnehmer gibt. Dabei ersetzt unser Einblick in die Welt der steuerlichen Gestaltung zu keinem Zeitpunkt eine Steuerberatung.

Die Neo Capital GmbH unterstützt Arbeitnehmer mit einer Abfindung bei der steueroptimierten Anlage dieser Einkünfte. Hierzu setzen wir als unabhängige Berater unter anderem auf IAB-Investitionen, um die Steuerlast unserer Kunden langfristig in Privatvermögen zu überführen. Unsere Beratung ist individuell auf die Bedürfnisse und Situation unserer Kunden abgestimmt, was eine maximale Steuerersparnis im Vergleich zur Fünftelregelung Ihrer Abfindung verspricht. Lassen Sie sich zu unseren IAB-Investitionen vor Steuern unabhängig beraten und profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung auf diesem Fachgebiet.

Mit der Fünftelregelung die Steuern Ihrer Abfindung errechnen

Abfindungen unterliegen seit 2006 in voller Höhe der Einkommensteuer, was zu einer höheren Steuerlast für Arbeitnehmer führt. Durch die Steuerprogression zeigt sich das besonders beim Betrag der Abfindung, welcher auf die normalen Einkünfte hinzugerechnet wird. Um diesen Effekt abzuschwächen hat der Gesetzgeber mit der Fünftelregelung ein neues steuerliches Instrument geschaffen, dessen Berechnung stets gleich abläuft: Ein Fünftel der Abfindung wird zum regulär zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die hierauf anfallende Einkommensteuer wird zur Steuerlast ohne Abfindung ins Verhältnis gesetzt, woraus sich eine Differenz ergibt. Das Fünffache dieser Differenz wird daraufhin als Einkommensteuer für die Abfindung festgesetzt. Schließt man vorerst ein Investment der Abfindung aus, lohnt sich die Fünftelregelung besonders für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und hoher Abfindung. Die Differenz zu den regulären Einkünften ist hier am höchsten und die Last der Steuern sinkt im Verhältnis am stärksten. Für viele Arbeitgeber bietet sich ein Investment der Abfindung in Höhe des Bruttobetrags jedoch eher an. Sozialversicherungsrechtlich gelten Entlassungsabfindungen nicht als Arbeitsentgelt und sind daher ohne betragsmäßige Grenzen beitragsfrei.

Die Alternative zur Fünftelregelung: IAB-Investments als Steuerersparnis

Als Arbeitnehmer mit einer Abfindung haben Sie zwei Möglichkeiten. Bei der ersten Option machen Sie von der Fünftelregelung gebrauch und profitieren geringfügig gegenüber der Regelbesteuerung Ihrer Einkünfte. Übrig bleibt versteuertes Kapital, welches Sie zum Investieren verwenden können. Wir haben uns auf die Beratung der zweiten Option konzentriert und möchten Ihnen daher eine Investmentmöglichkeit aufzeigen, welche Ihnen vor Steuern deutlich mehr Investitionsvolumen zur Verfügung stellt. Hierbei handelt es sich um Investments in Wirtschaftsgüter, welche sich als Investitionsabzugsbetrag (IAB) qualifizieren. Am Beispiel eines Photovoltaikanlage kann hier die Steuerlast Ihrer Abfindung auf null gesetzt werden, indem dieser ein Investitionsaufwand gegenübergestellt wird. Langfristig geht durch die Anschaffung einer PV-Anlage die ehemalige Steuerlast Ihrer Abfindung in Privatvermögen über. Ihnen bleibt somit 100% der Investitionssumme, nachhaltig angelegt in Solar Investments. Als zweiter Vorteil dient die jahrzehntelange Einkommensquelle, welche Sie mit einer Solaranlage schaffen. Zusätzlich zur angeschafften und parallel zur Abfindung abgesetzten PV-Anlage, erzielen Sie circa 7% Rendite durch Stromerzeugung. Dieses steuerliche Gestaltungsmodell ermöglicht Ihnen somit einen maximal effizienten Einsatz Ihrer Abfindung.

Neo Capital GmbH: unabhängige Anlageberatung für Ihre Abfindung

Wir haben als Berater für steueroptimierte Investments die Erfahrung gemacht, dass Kunden mit einer vollumfänglichen Betreuung die besten Ergebnisse erzielen. Daher unterstützen wir Sie bereits ab der ersten Minute bei der nachhaltigen und risikoarmen Anlage von Vermögen aus Abfindungen. Im Gegensatz zur Fünftelregelung vermeiden wir Steuer, welche aufgrund fehlender Investmententscheidungen entrichtet werden müsste. Hierzu setzen wir auf IAB-qualifizierte Wirtschaftsgüter, wie PV-Anlagen. Mit laufenden Einkünften und einem Wandel von Steuerlast zu Privatvermögen können Sie sich so sicher sein, dass Sie das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen. Sie möchten mit einem unserer Experten über Ihre Abfindung sprechen? Lassen Sie uns einen Blick auf Ihre individuelle Situation werfen und entscheiden, wieviel Steuerlast Ihnen ein PV-Investment sparen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihre Abfindung erwarten oder bereits ausgezahlt bekommen haben. Zusammen werfen wir einen genauen Blick auf Ihre Ausgangssituation und beraten Sie unabhängig zu Ihren Möglichkeiten. Auf Wunsch arbeiten wir hierzu Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater zusammen. Machen Sie daher das Beste aus Ihren Einkünften und sichern Sie sich Ihren unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Häufige Fragen

Kann meine bereits ausgeschüttete Abfindung immer noch steueroptimiert angelegt werden?

Ja, sollten Sie Ihre Abfindung bereits erhalten haben, können wir immer noch an Ihrem Konzept für ein IAB-Investment arbeiten. Wesentliche Faktoren und Fragen zu Ihrer Einkommensteuer klären wir in einem gemeinsamen Gespräch. Nehmen Sie sich am besten die Zeit, um sämtliche Fragen zur Abfindung sowie die Alternativen zur Fünftelregelung mit uns zu besprechen.

Welche Vorteile habe ich mit einem IAB-Investment im Vergleich zur Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung steht die Abfuhr der Einkommensteuer zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund. Das steuerliche Instrument ist dabei nur eine begünstigte Berechnungsgrundlage. Ein IAB-Investment in hierzu qualifizierte Wirtschaftsgüter ist im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzbar. Damit fällt die Steuer für Ihre Abfindung gar nicht erst an, da der Investitionsaufwand den Jahresgewinn mindert.

Gibt es außerhalb der Fünftelregelung und IAB-Nutzung noch weitere Optionen die Abfindung optimal auszunutzen?

Ja, es gibt noch weitere Möglichkeiten, welche jedoch individuell geprüft werden müssen. Gerne berät Sie hierzu einer unserer Berater in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

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