Steuern · 3 Min Lesezeit

Abfindung steuerfrei erhalten: diese Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmer

Abfindung steuerfrei erhalten: diese Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmer

Nach Jahren der gemeinsamen Arbeit trennen sich Unternehmen oftmals aus verschiedenen Gründen von ihren Mitarbeitern. Dabei ist eine Abfindung für Arbeitnehmer keine Seltenheit – ein Bonus zum klassischen Arbeitslohn. Wie Sie Abfindungen richtig deklarieren und weniger Steuern durch geplante Investments zahlen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel zu keinem Zeitpunkt eine individuelle Steuerberatung ersetzt.

Mit dem Know-how und der Erfahrung von Neo Capital GmbH können Sie sich sicher sein, dass Ihre Anlageentscheidungen steuerlich optimal aufeinander abgestimmt sind und Sie somit möglichst viel von Ihrer Abfindung erhalten. Nutzen Sie die Chance, Ihre Abfindung optimal anzulegen und lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Experten beraten.

So sind Abfindungen aus einem Arbeitsverhältnis zu versteuern

Bei einer Abfindung handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, die gemäß § 34 EStG steuerpflichtig sind – weder Höhe der Abfindung noch Dauer des Dienstverhältnisses befreien von der Einkommensteuer, und Freibeträge sind seit 2006 keine Grundlage mehr für Abfindungszahlungen. Zwei Modelle helfen, die Einkünfte trotzdem steuerlich abzufedern: die klassische Fünftelregelung sowie Investitionen, die die Steuerlast der Abfindung senken – etwa ein Photovoltaik-Direktinvestment. Bei der Fünftelregelung wird der Abfindung rechnerisch ein Fünftel zugerechnet, die Steuerlast damit verglichen und der fünffache Unterschiedsbetrag als festzusetzende Steuer angesetzt. Dieses Modell lohnt sich besonders für Arbeitnehmer mit möglichst geringem sonstigem Einkommen und möglichst hoher Abfindung im selben Jahr.

Investments in langfristige Anlagegüter: die Alternative für Ihre Steuern

Einfacher und zukunftssicherer lässt sich eine solche Gestaltung über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) lösen, der verschiedene begünstigte Wirtschaftsgüter abdeckt. Im Vergleich zur Fünftelregelung – bei der Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer die Steuerlast zusätzlich erhöhen – zeichnet sich ein Photovoltaik-Investment dadurch aus, dass die Ausgaben den Gewinn aus der Abfindung mindern. Im Vergleich zu Immobilien und anderen Anlageklassen lassen sich bis zu 62 % der Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigen. So senken Arbeitnehmer mit Abfindung die zu versteuernden Einkünfte und investieren nachhaltig in Solarenergie, während ihr Privatvermögen steigt.

Steuerersparnis durch Einzahlung in die Altersvorsorge

Arbeitnehmer können ihre Abfindung in Teilbeträgen in die bestehende Altersvorsorge einzahlen – Zahlungen für Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds senken dabei die Steuerlast zusätzlich. Der Höchstbetrag liegt bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Jahre im Arbeitsverhältnis (Obergrenze: 10 Jahre). Beispiel: Bei neun Jahren Betriebszugehörigkeit und einer Beitragsbemessungsgrenze West 2023 von 85.200 € ergeben sich 85.200 € × 4 % × 9 Jahre = 30.672 €, die steuerfrei in die Altersvorsorge fließen können. Bei einer Rürup-Rente sind Einzahlungen im Jahr 2023 zudem bereits zu 100 % als Vorsorgeaufwand abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3 EStG) – der Höchstbetrag für abzugsfähige Sonderausgaben lag 2023 bei 26.528 € (Einzelveranlagung) bzw. 53.056 € (Zusammenveranlagung).

Neo Capital GmbH: Ihr Partner für Steuerermäßigung durch Investments

Die Anlage einer Abfindung in Form eines Photovoltaik-Investments ist eine attraktive Möglichkeit, im Anschaffungsjahr weniger Steuern zu zahlen. Gegenüber der Fünftelregelung beraten wir unsere Kunden individuell zur erhaltenen oder bevorstehenden Abfindung und arbeiten dabei Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater. Sie erwarten eine Abfindung oder haben bereits Sondereinkünfte erhalten? Gerne beraten wir Sie individuell und kostenfrei zur Optimierung Ihrer Steuerlast.

Häufige Fragen

Ist ein Direktinvestment in Photovoltaik besser, als die Fünftelregelung anzuwenden?

Gegenüber Regelbesteuerung und Fünftelregelung ist das Photovoltaik-Investment eine Möglichkeit, steuerlich optimiert an den Einsatz der Abfindung heranzutreten. Jede Situation ist individuell und richtet sich nach Höhe der Abfindung, Steuersatz und weiteren Faktoren.

Wird eine Abfindung wie mein Arbeitslohn versteuert?

Abfindungen sind nach § 34 EStG außerordentliche Einkünfte, die grundsätzlich der Regelbesteuerung unterliegen. Wir schaffen für unsere Kunden mit individuell ausgewählten Maßnahmen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB), um die Steuerlast der Abfindung zu senken – etwa über ein Photovoltaik-Direktinvestment.

Ist die Versteuerung einer Abfindung pauschal gleich?

Mit dem Erhalt einer Abfindung fallen Steuern an, die unter anderem mit der Fünftelregelung bemessen werden können. Alternativ lassen sich Investitionen tätigen, die die Steuerlast senken. Sprechen Sie uns auf diese Maßnahmen gerne an, wir beraten Sie vollumfänglich und unverbindlich.

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